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Unser Führerscheinangebot in Dietfurt an der Altmühl

Unser Führerscheinangebot in Dietfurt an der Altmühl

Gewinnen Sie an dieser Stelle einen Eindruck von den bestehenden Führerscheinklassen. Das Team der Fahrschule Schräglage steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

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Übersicht der Führerscheinklassen

Wir bieten unseren Fahrschülern ein breit gefächertes Leistungsangebot an. In der Fahrschule Schräglage in Dietfurt an der Altmühl können Sie Ihren Führerschein für die folgenden Führerscheinklassen machen. Aufstieg von beispielsweise A1 auf A2 ohne theoretische Prüfung möglich. Nur die praktische Prüfung ist notwendig.

✔ Mofa

✔ Klasse A1

✔ Klasse A2

✔ Klasse A

 ✔ Klasse Bf17

✔ Klasse B

 ✔ Klasse BE

 ✔ Klasse B196 (ab 25 Jahren)

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Informationen zu den Führerscheinklassen

Mofa: Der Mofaführerschein oder Klasse M befähigt Sie dazu, ein Mofa zu fahren. 


Klasse A1: Mit einem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht fahren.

 

Klasse A2: Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Sie Krafträder mit höherer Leistung (Maschinen bis zu 200 km/h) fahren. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. 

 

Klasse A: Mit dem Führerschein Klasse A ist das Führen von Motorrädern, die schneller als 45 km/h fahren können erlaubt. 

 

Klasse Bf17: Bf17 steht für das begleitete Fahren ab 17. Wenn Jugendliche begleitet fahren wollen, können Sie sich schon mit 16,5 Jahren in der Fahrschule anmelden. 

  Klasse B: Der Führerschein der Klasse B befähigt Sie, Kraftfahrzeuge zu fahren, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für höchstens neun Personen gebaut sind und deren Anhänger weniger als 750 kg wiegen.

 

Klasse BE: Der BE-Führerschein ist der Anhängerführerschein. Durch den Anhängerführerschein erhöht sich die zulässige Gesamtmasse, die Sie fahren dürfen. 

 

Klasse B196: Die Klasse B196 berechtigt Sie zum Führen von Motorrädern der Klasse A1. Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 bestehen folgende Voraussetzungen: Ununterbrochener Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren und Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl 196.

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